Vollnarkose beim Zahnarzt

Zahnbehandlungen unter Vollnarkose in Wiesbaden. Bei starker Zahnarztphobie und in besonderen Fällen.

Autor: Dr. Henning Emmelius

Letzte Aktualisierung: 13.09.2024

Die Anwendung einer Vollnarkose in der Zahnmedizin ist manchmal nicht nur vorteilhaft, sondern kann auch die einzige Option sein, um bestimmte Behandlungen erfolgreich umzusetzen. Dabei sind die Qualität der Behandlung und eine sorgfältige Vorbereitung durch den Zahnarzt entscheidend, mit dem Ziel, den Eingriff möglichst in nur einer Sitzung unter Vollnarkose abzuschließen. Unsere auf solche Verfahren spezialisierte Praxis in Wiesbaden hält eine Auswahl an Vollnarkose-Optionen bereit und arbeitet mit einem erfahrenen Team von Anästhesisten zusammen.

 

Was ist eine Vollnarkose?

Eine Allgemeinanästhesie, oft auch als Vollnarkose bezeichnet, versetzt den Patienten in einen Zustand, der einem künstlichen, tiefen Schlaf gleicht. In diesem Zustand sind sowohl das Bewusstsein als auch die Schmerzwahrnehmung vollständig ausgeschaltet. Ein Anästhesist leitet die Vollnarkose ein, indem er verschiedene Medikamente kombiniert und anschließend für eine lückenlose Überwachung während der Prozedur sorgt. Diese Art der Betäubung erlaubt die Durchführung chirurgischer Eingriffe, ohne dass der Patient die Behandlung bewusst miterlebt oder Schmerzen empfindet. Zahnärzte können ebenfalls Zahnbehandlungen unter Einsatz der Vollnarkose vornehmen.

 

Wann sollte man sich beim Zahnarzt für eine Vollnarkose entscheiden?

Umfragen zufolge verspüren bis zu 35% aller Patienten eine gewisse Angst vor zahnärztlichen Behandlungen, während bis zu 15% unter einer ausgeprägten Zahnarztphobie leiden, die reguläre Behandlungen oft unmöglich macht. Darüber hinaus gibt es zahlreiche andere Situationen, in denen eine Vollnarkose bei Zahnbehandlungen ausgesprochen vorteilhaft ist, wie beispielsweise bei umfangreichen chirurgischen Eingriffen, der Entfernung mehrerer Weisheitszähne oder bei speziellen Allergien.

 

Anwendungsfälle

In der zahnärztlichen Praxis gibt es vielfältige Gründe für den Einsatz einer Vollnarkose bei Behandlungen:

  • Patienten mit ausgeprägter Angst vor dem Zahnarzt oder einer tief verwurzelten Zahnarztphobie.
  • Personen mit geistigen Einschränkungen, die eine kooperative Teilnahme an der Zahnbehandlung erschweren.
  • Große, komplexe zahnmedizinische Eingriffe, die idealerweise in nur einer Sitzung durchgeführt werden sollen.
  • Die Entfernung von Weisheitszähnen.
  • Die Behandlung umfangreicher Abszesse im Mundbereich.
  • Kinder, die eine zahnärztliche Behandlung ablehnen, sowie sehr junge Kinder.
  • Patienten mit motorischen Störungen, die nicht stillhalten können, oder mit starkem Würgereiz.
  • Personen, die auf Lokalanästhetika allergisch reagieren.
  • Mehrfache Zahnextraktionen in einer Sitzung.
  • Umfangreiche Zahnimplantationen oder das Entfernen von Implantaten.

Zusätzlich gibt es Patienten, die aus persönlichen Gründen eine Behandlung unter Vollnarkose bevorzugen, um von dem Prozess nichts mitzubekommen.

 

Welche Arten der Vollnarkose gibt es?

Heutzutage werden hauptsächlich drei unterschiedliche Methoden der Vollnarkose angewandt:

  • Die Inhalationsnarkose, bei der Patienten die Narkosemittel über eine Maske einatmen, also direkt durch die Lunge aufnehmen. Diese Methode findet heutzutage nur noch in speziellen Situationen Anwendung.
  • Am weitesten verbreitet ist die Kombinationsnarkose oder balancierte Anästhesie. Dabei werden verschiedene Anästhetika sowohl über die Atemwege (als Inhalationsanästhetikum) als auch direkt in die Blutbahn (als Injektionsanästhetikum) verabreicht. Eine Einleitung der Narkose über eine Atemmaske mit anschließendem Setzen einer Venenkanüle im Schlaf wird oft bei Kindern angewandt, die vor Spritzen Angst haben.
  • Die total intravenöse Anästhesie (TIVA) verabreicht Narkosemittel ausschließlich über die Vene. Sie gilt als die fortschrittlichste Vollnarkose-Technik und besticht durch ein zügiges Erwachen, minimale Nebenwirkungen und eine signifikant verkürzte Erholungszeit.

Jede dieser Narkoseformen hat ihre spezifischen Vor- und Nachteile, und die Entscheidung, welche Methode zum Einsatz kommt, wird stets individuell getroffen, unter Berücksichtigung der Patientenwünsche. In unserer Zahnarztpraxis in Wiesbaden bieten wir umfassende Beratung zu den verschiedenen Vollnarkoseoptionen an.

 

Beatmung

Bei jeder Form der Vollnarkose befindet sich der Patient in einem so tiefen Schlafzustand, dass eine künstliche Beatmung notwendig wird. Für kürzere Narkosen genügt in der Regel eine Beatmung über eine Maske, während bei längeren Operationen eine Intubation, also das Einführen eines Beatmungsschlauchs, erforderlich ist. Beide Verfahren gelten heutzutage als Standardpraxis.

 

Ablauf der Allgemeinanästhesie

Die Durchführung einer Vollnarkose in der Zahnmedizin umfasst vier wesentliche Schritte: das vorbereitende Gespräch mit dem Anästhesisten, das Einleiten des Schlafzustandes, die Aufrechterhaltung der Narkose und schließlich das Erwachen aus der Vollnarkose.

 

Beratungsgespräch vor der Narkose

Ein Beratungsgespräch mit dem Anästhesisten ist ein fester Bestandteil vor der Anwendung jeder Vollnarkose. Dieses Gespräch dient dem Ausschluss möglicher Risiken sowie der Auswahl geeigneter Medikamente und der Narkosemethode. Die Wahl der Dosis und der Kombination der Anästhetika wird individuell angepasst, basierend auf Faktoren wie Geschlecht, Alter, bestehenden Vorerkrankungen, körperlicher Verfassung, Allergien und Lebensgewohnheiten des Patienten. In bestimmten Fällen kann der Anästhesist zusätzliche Untersuchungen wie ein Blutbild oder ein EKG anfordern, um die Sicherheit zu gewährleisten. Das Vorgespräch ist von großer Bedeutung, und es liegt im Interesse der Patienten, alle Fragen des Anästhesisten ehrlich zu beantworten.

 

Die Phase des Einschlafens

Am Anfang der Phase, in der der Patient in den Schlaf übergeht, wird häufig zunächst ein Beruhigungs- oder angstlösendes Medikament gegeben, bekannt als Prämedikation. Diese vorbereitende Entspannungsmaßnahme wird insbesondere von Patienten mit Zahnarztangst oft sehr geschätzt. Die Einleitung der eigentlichen Vollnarkose erfolgt dann mit einem potenten Schlafmittel – das ist üblicherweise das Letzte, an das sich der Patient erinnert. Daraufhin werden ein starkes Schmerzmittel und manchmal auch ein Mittel zur Entspannung der Muskeln (Muskelrelaxans) verabreicht.

 

Die Aufrechterhaltungsphase

In dieser Phase wird der Patient für die Dauer der zahnärztlichen Behandlung künstlich beatmet, während der Anästhesist kontinuierlich alle lebenswichtigen Funktionen überwacht. Er sorgt für die Einhaltung der optimalen Tiefe der Narkose, indem er die Narkosemittel präzise und wiederholt in genau abgestimmten Mengen verabreicht.

 

Die Aufwachphase

Sobald die zahnärztliche Behandlung beendet ist, verringert der Anästhesist allmählich die Dosierung der Narkosemittel, was dazu führt, dass der Patient nach einer Weile gemütlich im Aufwachraum zu Bewusstsein kommt. Zu diesem Zeitpunkt ist die Behandlung abgeschlossen, und der Patient hat, ähnlich wie nach einem tiefen Schlaf, keinerlei Erinnerung an den Eingriff. Nach einer kurzen Erholungszeit ist der Patient dann bereit, in Begleitung den Heimweg anzutreten.

 

Vollnarkose in der heutigen Zahnmedizin: Risiken und mögliche Nebenwirkungen

Die Risiken einer Vollnarkose in der Zahnmedizin für gesunde Personen sind heute äußerst minimal und das Verfahren gilt als sehr sicher. Diese Einschätzung wird durch umfangreiche Studien und Millionen von erfolgreichen Anwendungen gestützt, wodurch etwaige Bedenken weitgehend unbegründet sind. Bei älteren Personen oder Patienten mit bestimmten Vorerkrankungen kann das Risiko allerdings etwas erhöht sein. Solche speziellen Fälle werden jedoch im Vorfeld in einem ausführlichen Gespräch mit dem Anästhesisten sorgfältig geprüft.

Übelkeit und Erbrechen nach dem Aufwachen, bekannt als PONV (postoperative Übelkeit und Erbrechen), waren einst häufige Begleiterscheinungen der traditionellen Inhalationsnarkose. Heutzutage treten diese Nebenwirkungen jedoch nur noch sehr selten auf, dank deutlich verbesserter Narkosemittel und der teilweise intravenösen Verabreichung. Bei der Anwendung von total intravenöser Anästhesie (TIVA) kommen solche Nebenwirkungen praktisch nicht mehr vor. Sollten sie dennoch auftreten, lassen sie sich in der Regel gut mit Medikamenten behandeln.

Nach dem Erwachen aus einer Vollnarkose können Müdigkeit, Schwäche, ein Gefühl der Benommenheit oder Schwindel auftreten. Diese Symptome, sofern sie überhaupt vorkommen, klingen jedoch in der Regel innerhalb von 24 Stunden ab – nach einer TIVA-Vollnarkose sogar noch schneller.

Ein minimales Risiko besteht in der Möglichkeit der Aspiration, also dem Eindringen von Mageninhalt in die Luftröhre. Bei zahnärztlichen Behandlungen ist dieses Risiko jedoch besonders gering, da die Behandlungen gut geplant sind und der Patient angewiesen wird, nüchtern zur Behandlung zu erscheinen. Die Verwendung einer Larynxmaske trägt zusätzlich zur Reduzierung dieses Risikos bei.

Die Gefahr von Zahnschäden durch die Intubation besteht zwar generell bei Vollnarkosen, bei zahnärztlichen Anwendungen lässt sich dieses Risiko jedoch nahezu ausschließen.

Allergische Reaktionen auf Narkosemittel sind sehr selten, aber in den meisten Fällen gut zu managen. Halsschmerzen und Heiserkeit können ebenfalls für etwa 48 Stunden nach dem Eingriff auftreten. Diese sind meist die Folge einer leichten Reizung der Rachenschleimhaut durch die Intubation.

 

Grenzen & Kontraindikationen

Eine ambulante Vollnarkose beim Zahnarzt ist in folgenden Fällen nicht möglich:

  • Kinder unter 3 Jahren oder unter 15 Kg > nur im Krankenhaus
  • BMI über 39 > ebenfalls nur stationär
  • Schwangerschaft
  • Schwere gesundheitliche Probleme
  • Risiko für maligne Hyperthermie

 

Was ist entscheidend? Gibt es Qualitätsunterschiede?

Im Wesentlichen kann jeder Anästhesist eine sichere Vollnarkose durchführen. Unterschiede in der Qualität werden hauptsächlich anhand der Patientenerfahrung während und nach der Narkose deutlich, insbesondere im Hinblick auf das Erwachen. Entscheidend sind die Auswahl und Kombination der Narkosemittel, deren Dosierung und die spezifische Methode der Vollnarkose. Anästhesisten mit umfangreicher Erfahrung und Unterstützung durch ein spezialisiertes Team tendieren dazu, bessere Ergebnisse zu erzielen.

Noch wichtiger ist jedoch eine sorgfältige Operationsplanung durch den Zahnarzt. Das Hauptziel einer Vollnarkose sollte sein, alle erforderlichen Zahnbehandlungen in möglichst einer Sitzung auf hohem Niveau abzuschließen, um zukünftige Termine zu vermeiden. Eine vorausschauende und qualitativ hochwertige Behandlungsplanung ist hierfür ausschlaggebend.

 

Alternativen

In der Zahnmedizin gibt es neben der Vollnarkose auch andere Betäubungsmethoden, wie die Verwendung von Lachgas, traditionelle Sedierungsverfahren oder die intraossäre Anästhesie.

 

Kosten

Die Übernahme der Kosten für eine Zahnbehandlung unter Vollnarkose durch gesetzliche Krankenversicherungen erfolgt nur unter spezifischen Voraussetzungen. Eine Kostenübernahme ist grundsätzlich dann möglich, wenn die Vollnarkose aus medizinischen Gründen als einzige Option für eine schmerzfreie Behandlung gilt. Die relevanten Szenarien umfassen:

  • Patienten mit einer ausgeprägten Zahnarztangst, die nach ICD-10 unter der Kategorie F40.2 fallen, vorausgesetzt, die Diagnose wurde von einem Facharzt bestätigt.
  • Geistig behinderte Personen, die eine zahnärztliche Behandlung ablehnen.
  • Individuen mit schweren motorischen Störungen.
  • Große chirurgische Eingriffe, bei denen zur Gewährleistung einer schmerzfreien Behandlung eine Allgemeinanästhesie notwendig ist.
  • Kinder unter 12 Jahren, die während der Behandlung nicht zu beruhigen sind.
  • Vorliegen einer bestätigten Allergie gegen Lokalanästhetika.

Zusätzlich ist eine Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse, dass die geplante zahnmedizinische Behandlung zu den Leistungen gehört, die von der kassenärztlichen Vereinigung abgedeckt werden.

Private Krankenversicherungen sowie Zahnzusatzversicherungen erstatten die Kosten für eine Vollnarkose entweder vollständig, teilweise oder gar nicht, abhängig vom jeweiligen Vertrag.

Die Kosten für eine Vollnarkose werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet, die bundesweit einheitlich ist, einschließlich im Großraum Wiesbaden. Faktoren wie die Art der Narkose, die verwendeten Medikamente, die Dauer der Anästhesie und der spezifische Gesundheitszustand des Patienten spielen dabei eine Rolle. Die genauen Kosten können daher erst nach einem ausführlichen Vorgespräch mit dem Anästhesisten festgelegt werden.

In unserer Zahnarztpraxis in Wiesbaden beginnen die Preise für eine Vollnarkose bei 360,- € für die erste Stunde und 280,- € für jede weitere Stunde. Ein zusätzlicher Aufschlag für TIVA-Narkosen startet bei uns ab 150,- €.

 

Besonderheiten und Vorteile der Zahnarztpraxis Zahnärzte am Kurhaus in Wiesbaden

Unsere Zahnarztpraxis in Wiesbaden, spezialisiert auf Vollnarkosebehandlungen, zeichnet sich durch Folgendes aus:

  • Empathie & angenehme Atmosphäre
  • Über 30 Jahre Erfahrung
  • Eigenes Anästhesie-Team
  • Spezialisierung auf Angstpatienten
  • Vielfalt in Narkoseverfahren: Inhalations-, balancierte und TIVA-Narkosen
  • Intubation mittels Larynxmaske oder Nasenweg
  • Präzise Kostenvoranschläge
  • Einmalige, umfassende Behandlungsplanung
  • Fachlich breit aufgestelltes Zahnärzteteam
  • Vollnarkose ab 360,- €*
  • Alternativen zu Vollnarkosen: Lachgas, Sedierung, intraossäre Anästhesie
  • Umfangreiche Eingriffe unter Vollnarkose (Komplettsanierung, Feste Zähne an einem Tag, …)

 

Möchten Sie eine zahnärztliche Behandlung unter Vollnarkose in Anspruch nehmen? Profitieren Sie von unserer unkomplizierten und schnellen Terminvereinbarung in unserer Zahnarztpraxis in Wiesbaden

*Die endgültigen Kosten richten sich nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Eine präzise Kostenaufstellung ist erst nach einem ausführlichen Vorgespräch mit dem Anästhesisten möglich.

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