Fissurenversiegelung

Was ist eine Fissurenversiegelung?

Die Karies an den Kauflächen der Backenzähne (Molaren) ist die häufigste Form der Karies bei Kindern. Bis etwa zum 13., 14. Lebensjahr konzentriert sich der Kariesbefall mit 60 bis über 90 % auf die Fissuren der bleibenden Molaren.

Die Oberfläche der Molaren, d. h. die okklusalen Fissuren und Grübchen, stellen aufgrund ihrer komplexen Anatomie eine Prädilektionsstelle für die Entstehung von Karies dar.

Diese kariesgefährdeten Strukturen sind der Selbstreinigung entzogen und können nicht oder nur schwer von den Borsten der Zahnbürste erreicht und gereinigt werden.

Eine weitere Ursache für die Entstehung der Karies in diesem Bereich sind die geringe Schmelzdicke im Fundus der Fissuren sowie die fehlende posteruptive Schmelzreifung. Letztere bedeutet, dass (nach erfolgtem Zahndurchbruch) mittels einer lokalen oder systemischen Fluoridierung der Zahnschmelz durch die Einlagerung von Fluorid einen höheren Härtegrad und somit eine höhere kariesprotektive Wirkung aufweist.

Bei einer Fissurenversiegelung werden alle kariesanfälligen Fissuren und Grübchen von kariesfreien Zähnen mit einem fließfähigen Kompositmaterial verschlossen.

Dass es sich hierbei um eine effektive kariesprotektive Maßnahme handelt, wurde kürzlich mit gesicherter Evidenz anhand eines systematischen Reviews (Ahovo-Saoranta et al. 2008) herausgearbeitet.

Welche Zähne sollten versiegelt werden?

Je nach anatomischer Voraussetzung und nach individuellem Kariesrisiko wird die Indikation für eine Fissurenversiegelung gestellt.

Hierbei werden alle kariesgefährdeten Fissuren und Grübchen, wie sie insbesondere bei Molaren (Backenzähnen) und seltener auch bei Prämolaren (kleinen Backenzähnen) vorhanden sind, identifiziert. Insgesamt besitzen wir jeweils zwei Molaren und Prämolaren auf jeder Seite jedes Kiefers.

Die ersten Molaren brechen im Alter vom 5. bis 7. Lebensjahr durch, die zweiten Molaren zwischen dem 11. und 13. Lebensjahr.

Wann sollte versiegelt werden?

Kariesanfällige Zähne sollten direkt nach erfolgtem Zahndurchbruch versiegelt werden.
Voraussetzung hierfür ist, dass die gesamte Kaufläche des Zahnes sichtbar ist; ebenso muss eine sichere Trocknung der gesamten Kaufläche, mithilfe absoluter oder relativer Trockenlegung, sichergestellt werden.

Verfahren und Ziel der Behandlung

Ziel der Fissurenversieglung ist die Umgestaltung eines plaqueretentiven Fissurenreliefs in eine prophlyaxefähige Zahnoberfläche.

Die Indikation zur Fissuren- und Grübchenversiegelung sollte nach einer kariesdiagnostischen Untersuchung gestellt werden.

Für gesunde, plaqueretentive, kariesgefährdete und nicht von kariösen Läsionen betroffenen Fissuren und Grübchen ist die Indikation für eine Fissurenversiegelung gegeben.

Grundvoraussetzung ist die ausreichende Möglichkeit, den Zahn vor Feuchtigkeit in der Mundhöhle zu schützen. Dies kann durch eine relative oder absolute Trockenlegung erfolgen.

Die absolute Trockenlegung erfolgt mit einem Kofferdam (Gummispanntuch), welches am zu behandelnden Zahn fixiert wird.

Diese Isolation erfolgt vor allem bei den Backenzähnen des Unterkiefers; hierzu kann eine kleine Betäubung notwendig sein.

Nach der Reinigung des Zahnes erfolgt eine Kontrolle der zu versiegelnden Fissuren mit KAVO DIAGNOdent und/oder eine optische Kontrolle mit einer Lupenbrille. Diese laseroptische Untersuchung dient der Unterstützung der Kariesdiagnose.

DIAGNOdent ist das Verfahren mit der höchsten Sensitivität – so kann auch bei scheinbar intakter Zahnoberfläche eine beginnende Karies diagnostiziert werden.

Sollten Bereiche der Fissuren eine Veränderung aufweisen, erfolgt eine sogenannte erweiterte Fissurenversiegelung.

Je nach Ausdehnung der Karies wird hier eine Fissurenversiegelung oder eine Füllung vorgenommen. Ziel ist ein Verschluss kariesgefährdeter Bereiche bzw. die Entfernung bereits kariöser Areale.

Nachsorge

Die früheren Bedenken, dass eine nicht festgestellte beginnende Karies unter der Versiegelung fortschreiten könnte, sind eindeutig wiederlegt.

Aufgrund des fehlenden Substratnachschubs kann die Karies sich nicht weiterentwickeln – die Bakterien sterben unter einer intakten Versiegelung ab.

Trotz sorgfältiger Verarbeitung kann es vorkommen, dass Anteile einer Versiegelung verloren gehen.
Die häufigste Ursache hierfür ist, dass sich nach Abschluss der Behandlung und einer erfolgten Kontrolle der Okklusion (des Bisses) während des Wachstums andere Bisssituationen einstellen und Areale einer Versiegelung durch einen Frühkontakt überlastet werden.

Aus diesem Grunde ist eine regelmäßige Nachkontrolle je nach Kariesrisiko (1–4 Mal pro Jahr) notwendig.
Bei Teilverlusten der Versiegelung ist eine Ergänzung notwendig.

Erweiterte Versiegelung

Neben der präventiven Fissurenversiegelung stellt die erweiterte Fissurenversiegelung eine modifizierte Technik dar.

Wird eine Initialkaries diagnostiziert, ist die Indikation für eine erweiterte Fissurenversiegelung gegeben. Hierbei wird die kariöse Zahnsubstanz minimalinvasiv entfernt und mit einer kleinen Kompositfüllung versorgt.

 

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